Freitag, 8. Mai 2009

Informieren Sie sich über Ihre Lücken

Die Leistungskürzungen und Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung reichen von A wie Auslandsreise-Krankenversicherung bis Z wie Zahnersatz.

Informieren Sie sich jetzt über die Eigenbeteiligung beim Zahnersatz und wie Sie Ihre „Lücken“ schließen können.

Seit 2005 zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse befundbezogene Festzuschüsse, diese orientieren sich an einer einfachen und zweckmäßigen Lösung, der sogenannten Regelversorgung. 50 Prozent der Regelversorgung (plus eventuellem Bonus für langjährige Vorsorge) wird übernommen. Wenn Sie sich für höherwertige Versorgungsformen entscheiden, beteiligt sich Ihre Krankenkasse nicht an den Mehrkosten. Diese können schnell auf tausend Euro oder mehr anwachsen. Der durchschnittliche Eigenanteil für Zahnersatz liegt bei 65 Prozent des Rechnungsbetrages.
Beispiel Krone: Befund 1.1. erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone
Festzuschuss 120,07 Euro (ohne Bonus), Ihr Eigenanteil je nach gewünschter Versorgung 120—450 Euro.
Beispiel Implantat: Befund 2.1 + 3 x 2.7. zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn im Verblendbereich
Festzuschuss 411,71 Euro (ohne Bonus), Ihr Eigenanteil für Suprakonstruktion inkl. Implantat 1.400—1.800 Euro.

Daneben entstehen aber auch Versorgungslücken in der Zahnbehandlung—speziell bei Parodontosebehandlungen, Wurzelbehandlungen und Füllungen—sowie bei der Zahnpflege (professionelle Zahnreinigung) und Kieferorthopädie.

Die privaten Krankenversicherungen haben auf diese Leistungskürzungen mit einer Fülle von Zusatzversicherungen reagiert. Je nach Anspruch und Geldbeutel gibt es preisgünstige Grundabsicherungen oder Premium-Versicherungen für hochwertigen Zahnersatz.

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