Dienstag, 14. April 2009

Versicherungsantrag wurde abgelehnt? HIS/UNIWAGNIS sollte man kennen

Fast jeder weiß, dass die von seiner Hausbank erhobenen Daten bei der Schufa gemeldet werden. Aber wer weiß schon, dass die Versicherungswirtschaft über ein vergleichbares System verfügt? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) führt seit Mitte der 90er Jahre für alle bei ihm organisierten Versicherungsunternehmen eine gemeinsame Warndatenbank, genannt Hinweis- und Informationssystem (HIS) oder UNIWAGNIS. Wer dort gespeichert ist, bekommt keinen Versicherungsschutz mehr oder nur z verschärften Bedingungen.

Ursprünglich wurde diese Datenbank zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug bei Kfz-Versicherungen ins Leben gerufen. Schon lange werden jedoch nicht nur die Daten Auffälliger Versicherungsnehmer, sondern z.B. auch Probeanträge (unverbindliche Voranfragen zur Versicherbarkeit einer Person) gespeichert. Dieses Vorgehen wird von Datenschützern heftig kritisiert. Sie beanstanden, dass das bisherige Verfahren nicht den Anforderungen gemäß § 29 Bundesdatenschutzgesetz (Geschäftsmäßige Datenerhebung und Datenspeicherung zum Zweck der Übermittlung) genügt.

Die Kritik zeigt Wirkung: Inzwischen haben die Datenschutzbeauftragten der Länder mit dem GDV die Zusage einer Neukonzeption der Datenbank bis 2011 verhandelt. Bereits ab 1. April 2009 kann sich jeder beim GDV erkundigen, ob er bereits früher im HIS eingetragen wurde. Schriftliche Anfragen sind zu richten an:

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Hinweis und Informationssystem –
Wilhelmstraße 43/43G
10117 Berlin

Um zu verhindern, dass Nicht-Berechtigten Auskunft erteilt wird, ist den schriftlichen Anfragen eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) beizufügen. Auf telefonische Anfragen hin kann der GDV keine Auskunft erteilen. Weitergehend Informationen werden kostenlos unter 0800 – 3399399 erteilt.

Man kann vom GDV nur Auskunft darüber bekommen, ob man im HIS gespeichert ist, nicht jedoch über die über einen gespeicherten Daten erhalten, da im HIS nur verschlüsselte Codes gespeichert sind. Auskunft über die gespeicherten Daten kann der Versicherungsnehmer nur von seiner Versicherungsgesellschaft erhalten, wenn er diese schriftliche dazu auffordert. Nach § 20 BDSG muss der Versicherer, wenn falsche Daten erfasst/gemeldet wurden, diese berichtigen.

Einträge erfolgen in den Kategorien Kfz, Unfall Rechtsschutz, Sach, Leben/Berufsunfähigkeit, Transport, Haftpflicht, nicht aber in Kranken. Tücken des Systems ergeben sich aus verschiedenen Gründen, einmal gibt es keine Qualitätsprüfung der Eingaben, durch die Verschlüsselung kann es bei phonetischen Gleichheiten wie Maier und Meyer zu Verwechslungen kommen, mehrfache Inanspruchnahme einer Versicherung (z.B. Rechtsschutzversicherung Verkehrsdelikt und Ärger mit dem Vermieter) hat nichts mit Versicherungsbetrug zu tun, kann aber zum Eintrag führen.

Handlungsempfehlung: Wenn Versicherungsschutz von einem Versicherer abgelehnt wird oder nur zu ungünstigen Bedingungen angeboten wird, Kontakt mit allen Versicherern aufnehmen, um zu erfahren, welche Daten dem HIS gemeldet wurden. Die Auskunftserteilung ist kostenlos.

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