Freitag, 15. Mai 2009

Staatliche Sparförderung - Änderung bei Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Regelungen für die Arbeitnehmer-Sparzulage bei Wertpapiersparverträgen (VL-Leistungen) wurden angepasst. Verändert wurden die Höhe der Sparzulage und die Einkommensgrenzen für das Fondssparen. Für das Bausparen ergeben sich keine Änderungen.

Arbeitnehmer-Sparzulage

1. Bausparen
Die Höhe der Sparzulage beträgt 9 % auf maximal 470 Euro; das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 17.900 EUR bei Alleinstehenden bzw. 35.800 EUR bei Verheirateten betragen, die Sperrfrist liegt bei 7 Jahren ab Vertragsschluss.

2. Fondssparen
Hier gibt es jetzt eine Sparzulage von 20 % (früher 18 %) auf maximal 400 EUR. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei max. 20.000 EUR (Alleinst.) / 40.000 EUR (Verheir.) liegen, die Sperrfrist beträgt 7 Jahre ab dem 1.1. des Jahres der 1. Einzahlung.

Die Auswahl des Weges kann der Arbeitnehmer zwar grundsätzlich selbst bestimmen, in vielen Tarifverträgen gibt es aber einheitliche Regelungen, teilweise auch die "Umwidmung" in altersvermögenswirksame Leistungen, also betriebliche Altersvorsorge.


Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie für Bausparen bleibt unverändert und liegt bei 8,8 % auf max. 512 EUR p.a. (Alleinstehende) bzw. 1.024 EUR p.a. (Verheiratete). Die Einkommensgrenzen betragen wie bisher 25.600 EUR (Alleinstehende) bzw. 51.200 EUR (Verheiratete). Die Sperrfrist beträgt ebenfalls 7 Jahre.
Die Wohnungsbauprämie wird seit dem 1.1.2009 für Neuverträge nur noch gewährt bei wohnwirtschaftlicher Verwendung, also bei Kauf, Bau oder Modernisierung. Eine Ausnahme gilt hier bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr (ab 16 Jahre möglich).

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