Mittwoch, 27. Mai 2009

Mein erstes Interview ist soeben erschienen

Zum Thema "Versorgungslücken schließen: Neues Beratungskonzept unterstützt Zahnärzte in Sachen Finanzierung und Versicherung" ist soeben mein erstes Interview im Online-Magazin Schreibcraft von Katrin Zill erschienen.

Bitte lesen Sie den vollständigen Text unter:
http://schreibcraft-blog.blogspot.com/2009/05/versorgungslucken-schlieen-neues.html

Vielen Dank an Katrin Zill für die schnelle und professionelle Arbeit.

Freitag, 15. Mai 2009

Staatliche Sparförderung - Änderung bei Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Regelungen für die Arbeitnehmer-Sparzulage bei Wertpapiersparverträgen (VL-Leistungen) wurden angepasst. Verändert wurden die Höhe der Sparzulage und die Einkommensgrenzen für das Fondssparen. Für das Bausparen ergeben sich keine Änderungen.

Arbeitnehmer-Sparzulage

1. Bausparen
Die Höhe der Sparzulage beträgt 9 % auf maximal 470 Euro; das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 17.900 EUR bei Alleinstehenden bzw. 35.800 EUR bei Verheirateten betragen, die Sperrfrist liegt bei 7 Jahren ab Vertragsschluss.

2. Fondssparen
Hier gibt es jetzt eine Sparzulage von 20 % (früher 18 %) auf maximal 400 EUR. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei max. 20.000 EUR (Alleinst.) / 40.000 EUR (Verheir.) liegen, die Sperrfrist beträgt 7 Jahre ab dem 1.1. des Jahres der 1. Einzahlung.

Die Auswahl des Weges kann der Arbeitnehmer zwar grundsätzlich selbst bestimmen, in vielen Tarifverträgen gibt es aber einheitliche Regelungen, teilweise auch die "Umwidmung" in altersvermögenswirksame Leistungen, also betriebliche Altersvorsorge.


Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie für Bausparen bleibt unverändert und liegt bei 8,8 % auf max. 512 EUR p.a. (Alleinstehende) bzw. 1.024 EUR p.a. (Verheiratete). Die Einkommensgrenzen betragen wie bisher 25.600 EUR (Alleinstehende) bzw. 51.200 EUR (Verheiratete). Die Sperrfrist beträgt ebenfalls 7 Jahre.
Die Wohnungsbauprämie wird seit dem 1.1.2009 für Neuverträge nur noch gewährt bei wohnwirtschaftlicher Verwendung, also bei Kauf, Bau oder Modernisierung. Eine Ausnahme gilt hier bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr (ab 16 Jahre möglich).

Freitag, 8. Mai 2009

Manche Sparkassen/VR-Banken blockieren kostenlose Bargeld-Abhebung

Es gibt einige Internet-Banken, z.B. DKB oder ING Diba, die bei ihrem kostenlosen Girokonto auch die Möglichkeit anbieten, mit der VISA-Card weltweit kostenlos an Geldautomaten Bargeld abzuheben.

Wie sich nun herausstellte, haben in der Zwischenzeit einige Sparkassen und Volks- und Raiffeisen-Banken ihre Verträge mit der Kreditkartengesellschaft VISA gekündigt. Folge ist, dass alle Kunden der Internet-Banken, die den weltweit kostenlosen Bargeldservice über die VISA-Card anbieten, an den Geldautomaten dieser regionalen Banken mit der VISA-Card kein Bargeld mehr bekommen. Eine Klage von VISA gegen das Vorgehen dieser Sparkassen und VR-Banken ist bereits eingereicht; mit einem Urteil wird noch in 2009 gerechnet.

Lösung:
Da die Bargeldversorgung über die Maestro-Karte (ec-Karte) kostenpflichtig ist, sollte der Kunde an Geldautomaten der örtlichen Sparkasse/VR-Bank nachprüfen, ob dort die Bargeldabhebung mit seiner VISA-Card möglich ist, oder auf einen Geldautomaten einer anderen Bank ausweichen.

Informieren Sie sich über Ihre Lücken

Die Leistungskürzungen und Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung reichen von A wie Auslandsreise-Krankenversicherung bis Z wie Zahnersatz.

Informieren Sie sich jetzt über die Eigenbeteiligung beim Zahnersatz und wie Sie Ihre „Lücken“ schließen können.

Seit 2005 zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse befundbezogene Festzuschüsse, diese orientieren sich an einer einfachen und zweckmäßigen Lösung, der sogenannten Regelversorgung. 50 Prozent der Regelversorgung (plus eventuellem Bonus für langjährige Vorsorge) wird übernommen. Wenn Sie sich für höherwertige Versorgungsformen entscheiden, beteiligt sich Ihre Krankenkasse nicht an den Mehrkosten. Diese können schnell auf tausend Euro oder mehr anwachsen. Der durchschnittliche Eigenanteil für Zahnersatz liegt bei 65 Prozent des Rechnungsbetrages.
Beispiel Krone: Befund 1.1. erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone
Festzuschuss 120,07 Euro (ohne Bonus), Ihr Eigenanteil je nach gewünschter Versorgung 120—450 Euro.
Beispiel Implantat: Befund 2.1 + 3 x 2.7. zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn im Verblendbereich
Festzuschuss 411,71 Euro (ohne Bonus), Ihr Eigenanteil für Suprakonstruktion inkl. Implantat 1.400—1.800 Euro.

Daneben entstehen aber auch Versorgungslücken in der Zahnbehandlung—speziell bei Parodontosebehandlungen, Wurzelbehandlungen und Füllungen—sowie bei der Zahnpflege (professionelle Zahnreinigung) und Kieferorthopädie.

Die privaten Krankenversicherungen haben auf diese Leistungskürzungen mit einer Fülle von Zusatzversicherungen reagiert. Je nach Anspruch und Geldbeutel gibt es preisgünstige Grundabsicherungen oder Premium-Versicherungen für hochwertigen Zahnersatz.