Dienstag, 8. September 2009

Experten stufen Absicherung gegen Pflegerisiken als mangelhaft ein

Die Absicherung der finanziellen Folgen im Pflegefall ist nach Ansicht von Experten in Deutschland mangelhaft. 93 Prozent der für eine Studie Befragten gaben an, dass die Verbraucher für den Pflegefall gar nicht oder zumindest nicht genügend vorgesorgt haben. Dies ist ein Ergebnis der aktuellen Sommerstudie der Finanzberatungsgesellschaft Plansecur. Im Vergleich zum vergangenen Jahr sind die Experten bezüglich dieses Bereichs der privaten Vorsorge sogar noch etwas skeptischer geworden. 2008 hatten 90 Prozent, drei Prozentpunkte weniger, die Absicherung des Pflegerisikos als unzulänglich eingestuft.

Der zweite Punkt, in dem die Befragten eine Unterversorgung feststellen, ist die Absicherung gegen finanzielle Folgen einer Berufsunfähigkeit. Hier attestierten fast 80 Prozent der Befragten eine nicht vorhandene oder eine nicht ausreichend vorhandene Vorsorge (Vorjahr: 78 Prozent). Auf Platz drei der unterversorgten Risiken lag laut der Studie die Absicherung im Ruhestand, die aber immer noch mehr als 60 Prozent der Fachleute als zu gering bewerteten (Vorjahr: 64 Prozent). Ich bin mir darüber bewusst, dass nicht alle Verbraucher für jedes Risiko komplett vorsorgen können. In einem Gespräch mit einem Fachmann kann man aber klären, welche Risiken im Schadenfall geringere und welche Risiken im Schadenfall höhere finanzielle Folgen nach sich ziehen. Dann liegt eine gute Orientierung vor, um eine Grundabsicherung nach der Wichtigkeit vornehmen zu können.

Mittwoch, 27. Mai 2009

Mein erstes Interview ist soeben erschienen

Zum Thema "Versorgungslücken schließen: Neues Beratungskonzept unterstützt Zahnärzte in Sachen Finanzierung und Versicherung" ist soeben mein erstes Interview im Online-Magazin Schreibcraft von Katrin Zill erschienen.

Bitte lesen Sie den vollständigen Text unter:
http://schreibcraft-blog.blogspot.com/2009/05/versorgungslucken-schlieen-neues.html

Vielen Dank an Katrin Zill für die schnelle und professionelle Arbeit.

Freitag, 15. Mai 2009

Staatliche Sparförderung - Änderung bei Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Regelungen für die Arbeitnehmer-Sparzulage bei Wertpapiersparverträgen (VL-Leistungen) wurden angepasst. Verändert wurden die Höhe der Sparzulage und die Einkommensgrenzen für das Fondssparen. Für das Bausparen ergeben sich keine Änderungen.

Arbeitnehmer-Sparzulage

1. Bausparen
Die Höhe der Sparzulage beträgt 9 % auf maximal 470 Euro; das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 17.900 EUR bei Alleinstehenden bzw. 35.800 EUR bei Verheirateten betragen, die Sperrfrist liegt bei 7 Jahren ab Vertragsschluss.

2. Fondssparen
Hier gibt es jetzt eine Sparzulage von 20 % (früher 18 %) auf maximal 400 EUR. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei max. 20.000 EUR (Alleinst.) / 40.000 EUR (Verheir.) liegen, die Sperrfrist beträgt 7 Jahre ab dem 1.1. des Jahres der 1. Einzahlung.

Die Auswahl des Weges kann der Arbeitnehmer zwar grundsätzlich selbst bestimmen, in vielen Tarifverträgen gibt es aber einheitliche Regelungen, teilweise auch die "Umwidmung" in altersvermögenswirksame Leistungen, also betriebliche Altersvorsorge.


Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie für Bausparen bleibt unverändert und liegt bei 8,8 % auf max. 512 EUR p.a. (Alleinstehende) bzw. 1.024 EUR p.a. (Verheiratete). Die Einkommensgrenzen betragen wie bisher 25.600 EUR (Alleinstehende) bzw. 51.200 EUR (Verheiratete). Die Sperrfrist beträgt ebenfalls 7 Jahre.
Die Wohnungsbauprämie wird seit dem 1.1.2009 für Neuverträge nur noch gewährt bei wohnwirtschaftlicher Verwendung, also bei Kauf, Bau oder Modernisierung. Eine Ausnahme gilt hier bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr (ab 16 Jahre möglich).

Freitag, 8. Mai 2009

Manche Sparkassen/VR-Banken blockieren kostenlose Bargeld-Abhebung

Es gibt einige Internet-Banken, z.B. DKB oder ING Diba, die bei ihrem kostenlosen Girokonto auch die Möglichkeit anbieten, mit der VISA-Card weltweit kostenlos an Geldautomaten Bargeld abzuheben.

Wie sich nun herausstellte, haben in der Zwischenzeit einige Sparkassen und Volks- und Raiffeisen-Banken ihre Verträge mit der Kreditkartengesellschaft VISA gekündigt. Folge ist, dass alle Kunden der Internet-Banken, die den weltweit kostenlosen Bargeldservice über die VISA-Card anbieten, an den Geldautomaten dieser regionalen Banken mit der VISA-Card kein Bargeld mehr bekommen. Eine Klage von VISA gegen das Vorgehen dieser Sparkassen und VR-Banken ist bereits eingereicht; mit einem Urteil wird noch in 2009 gerechnet.

Lösung:
Da die Bargeldversorgung über die Maestro-Karte (ec-Karte) kostenpflichtig ist, sollte der Kunde an Geldautomaten der örtlichen Sparkasse/VR-Bank nachprüfen, ob dort die Bargeldabhebung mit seiner VISA-Card möglich ist, oder auf einen Geldautomaten einer anderen Bank ausweichen.

Informieren Sie sich über Ihre Lücken

Die Leistungskürzungen und Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung reichen von A wie Auslandsreise-Krankenversicherung bis Z wie Zahnersatz.

Informieren Sie sich jetzt über die Eigenbeteiligung beim Zahnersatz und wie Sie Ihre „Lücken“ schließen können.

Seit 2005 zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse befundbezogene Festzuschüsse, diese orientieren sich an einer einfachen und zweckmäßigen Lösung, der sogenannten Regelversorgung. 50 Prozent der Regelversorgung (plus eventuellem Bonus für langjährige Vorsorge) wird übernommen. Wenn Sie sich für höherwertige Versorgungsformen entscheiden, beteiligt sich Ihre Krankenkasse nicht an den Mehrkosten. Diese können schnell auf tausend Euro oder mehr anwachsen. Der durchschnittliche Eigenanteil für Zahnersatz liegt bei 65 Prozent des Rechnungsbetrages.
Beispiel Krone: Befund 1.1. erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone
Festzuschuss 120,07 Euro (ohne Bonus), Ihr Eigenanteil je nach gewünschter Versorgung 120—450 Euro.
Beispiel Implantat: Befund 2.1 + 3 x 2.7. zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn im Verblendbereich
Festzuschuss 411,71 Euro (ohne Bonus), Ihr Eigenanteil für Suprakonstruktion inkl. Implantat 1.400—1.800 Euro.

Daneben entstehen aber auch Versorgungslücken in der Zahnbehandlung—speziell bei Parodontosebehandlungen, Wurzelbehandlungen und Füllungen—sowie bei der Zahnpflege (professionelle Zahnreinigung) und Kieferorthopädie.

Die privaten Krankenversicherungen haben auf diese Leistungskürzungen mit einer Fülle von Zusatzversicherungen reagiert. Je nach Anspruch und Geldbeutel gibt es preisgünstige Grundabsicherungen oder Premium-Versicherungen für hochwertigen Zahnersatz.

Dienstag, 14. April 2009

Versicherungsantrag wurde abgelehnt? HIS/UNIWAGNIS sollte man kennen

Fast jeder weiß, dass die von seiner Hausbank erhobenen Daten bei der Schufa gemeldet werden. Aber wer weiß schon, dass die Versicherungswirtschaft über ein vergleichbares System verfügt? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) führt seit Mitte der 90er Jahre für alle bei ihm organisierten Versicherungsunternehmen eine gemeinsame Warndatenbank, genannt Hinweis- und Informationssystem (HIS) oder UNIWAGNIS. Wer dort gespeichert ist, bekommt keinen Versicherungsschutz mehr oder nur z verschärften Bedingungen.

Ursprünglich wurde diese Datenbank zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug bei Kfz-Versicherungen ins Leben gerufen. Schon lange werden jedoch nicht nur die Daten Auffälliger Versicherungsnehmer, sondern z.B. auch Probeanträge (unverbindliche Voranfragen zur Versicherbarkeit einer Person) gespeichert. Dieses Vorgehen wird von Datenschützern heftig kritisiert. Sie beanstanden, dass das bisherige Verfahren nicht den Anforderungen gemäß § 29 Bundesdatenschutzgesetz (Geschäftsmäßige Datenerhebung und Datenspeicherung zum Zweck der Übermittlung) genügt.

Die Kritik zeigt Wirkung: Inzwischen haben die Datenschutzbeauftragten der Länder mit dem GDV die Zusage einer Neukonzeption der Datenbank bis 2011 verhandelt. Bereits ab 1. April 2009 kann sich jeder beim GDV erkundigen, ob er bereits früher im HIS eingetragen wurde. Schriftliche Anfragen sind zu richten an:

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Hinweis und Informationssystem –
Wilhelmstraße 43/43G
10117 Berlin

Um zu verhindern, dass Nicht-Berechtigten Auskunft erteilt wird, ist den schriftlichen Anfragen eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) beizufügen. Auf telefonische Anfragen hin kann der GDV keine Auskunft erteilen. Weitergehend Informationen werden kostenlos unter 0800 – 3399399 erteilt.

Man kann vom GDV nur Auskunft darüber bekommen, ob man im HIS gespeichert ist, nicht jedoch über die über einen gespeicherten Daten erhalten, da im HIS nur verschlüsselte Codes gespeichert sind. Auskunft über die gespeicherten Daten kann der Versicherungsnehmer nur von seiner Versicherungsgesellschaft erhalten, wenn er diese schriftliche dazu auffordert. Nach § 20 BDSG muss der Versicherer, wenn falsche Daten erfasst/gemeldet wurden, diese berichtigen.

Einträge erfolgen in den Kategorien Kfz, Unfall Rechtsschutz, Sach, Leben/Berufsunfähigkeit, Transport, Haftpflicht, nicht aber in Kranken. Tücken des Systems ergeben sich aus verschiedenen Gründen, einmal gibt es keine Qualitätsprüfung der Eingaben, durch die Verschlüsselung kann es bei phonetischen Gleichheiten wie Maier und Meyer zu Verwechslungen kommen, mehrfache Inanspruchnahme einer Versicherung (z.B. Rechtsschutzversicherung Verkehrsdelikt und Ärger mit dem Vermieter) hat nichts mit Versicherungsbetrug zu tun, kann aber zum Eintrag führen.

Handlungsempfehlung: Wenn Versicherungsschutz von einem Versicherer abgelehnt wird oder nur zu ungünstigen Bedingungen angeboten wird, Kontakt mit allen Versicherern aufnehmen, um zu erfahren, welche Daten dem HIS gemeldet wurden. Die Auskunftserteilung ist kostenlos.

Dienstag, 24. März 2009

Immobilie günstig weiterfinanzieren

Wer sich in der nächsten Zeit mit seiner Anschlussfinanzierung für die Immobilie befassen muss, bekommt von den Finanzmärkten ein positives Signal: Die Zinsen für Hypothekendarlehen nähern sich im 20-Jahres-Vergleich den Tiefstständen. Ein Effektivzins von etwa vier Prozent (zehnjährige Zinsbindung) ist durchaus verhandelbar.

Wer vor etwa zehn Jahren gekauft oder gebaut hat, hat oft bei einem Zinssatz um die sechs Prozent abgeschlossen. Bei den aktuell niedrigeren Konditionen ist bei einer gleich hohen Kreditrate aufgrund der Zinsersparnis der Tilgungsanteil deutlich höher und die Schulden werden schneller abbezahlt. Oder man tilgt genauso viel wie bisher, hat dafür aber spürbar mehr Geld zur Verfügung.

Mit einer langfristigen Zinsbindung von 15 bis 20 Jahren ist es möglich, das Kapitel "Finanzierung" endgültig abzuschließen, wenn Sie die Tilgung entsprechend hoch wählen. Denn auch die Zinssätze für Darlehen mit längerer Zinsbindung sind auf einem sehr niedrigen Stand. Flexibel bleibt man auch bei der längeren Laufzeit, weil das Recht besteht, einen Kredit nach zehnjähriger Laufzeit mit einer Frist von einem halben Jahr zu kündigen und ganz oder teilweise zu tilgen.

Eine Frage, die sich Immobilien-Besitzern derzeit stellt: Wie kann ich von den günstigen Konditionen profitieren, obwohl meine aktuelle Zinsbindung erst in beispielsweise zwei Jahren ausläuft? Hierfür bieten sich so genannte Forward-Darlehen an, bei denen man sich die aktuell niedrigen Zinssätze mit geringen Aufschlägen für die Zukunft sichert. Die Auszahlung des Darlehens kann bis zu fünf Jahren nach Vertragsabschluss erfolgen. wie lange im Voraus ein Darlehen vereinbart werden sollte, ist individuell zu betrachten.